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Studienbeihilfe für Studierende aus Österreich

Förderungsmöglichkeiten für ein Auslandsstudium für Studierende aus Österreich

Studierende aus Österreich

Das IEC Beratungsteam vermittelt Studienplätze auch für Studierende außerhalb von Deutschland. Als offizieller Vertreter von über 100 Universitäten im englischsprachigen Ausland kann IEC auch Studierende aus Österreich bei der Bewerbung für einen Studienplatz unterstützen. Kontaktiere das IEC Beratungsteam, wir beantworten dir gerne alle Fragen.

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Finanzierungstipps für Österreicher*innen

Beziehe Studienbeihilfe

Wenn du während deines Auslandsaufenthaltes als ordentliche*r Student*in im Inland Studienbeihilfe beziehst, hast du Anspruch auf eine Beihilfe für ein Auslandsstudium für maximal 20 Monate (Akademien maximal 12 Monate).

Wie kannst du eine Förderung erhalten?

Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie „gleichgestellte Ausländer und Staatenlose“ (§ 4 StudFG).

Studienbeihilfenbezieher*innen haben für höchstens zwanzig Monate Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium, wenn:

  • die ausländische Studienzeit in das österreichische Studium einrechenbar ist und bereits eine Diplomprüfung (Staatsprüfung) oder ein Rigorosum abgelegt wurde
  • oder – falls keine derartige Prüfung vorgesehen – sie sich in einem höheren als dem zweiten einrechenbaren Semester befinden.

Die Beantragung sollte rechtzeitig erfolgen, wobei der Antrag spätestens drei Monate nach Beginn des Auslandsstudiums noch bei der Studienbeihilfenbehörde (zuständige Stipendienstelle) erstellbar ist. Mit dem Reisekostenzuschuss werden die im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium notwendigen Reisekosten abgedeckt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich, die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der ersten Rate der Beihilfe für das Auslandsstudium. Weitere Informationen dazu findest du auch beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung von Österreich.

Besteht Anspruch auf Studienbeihilfe? Berechne hier ob dir Studienbeihilfe zusteht und stelle einen Antrag. Die Antragsfrist für das Wintersemester liegt zwischen dem 20. September und 15. Dezember, für das Sommersemester zwischen dem 20. Februar und 15. Mai.

Falls du aus der Steiermark kommst bzw. dort studierst, gibt es zusätzlich die Möglichkeit auf 250 EUR pro Studienjahr, von der Arbeiterkammer Steiermark.

 

Die Förderung: Auslandsbeihilfe & Reisekostenzuschuss

Spalte 1:

Die Auslandsbeihilfe gemäß Spalte I gebührt diese Förderung für alle Studierenden, die nicht unter Spalte 2 erfasst sind. Die Höhe der Beihilfe für die nicht extra ausgewiesenen Staaten beträgt € 73,- pro Monat.

Spalte 2:

Die Beihilfe für ein Auslandsstudium gemäß Spalte II gebührt für folgende Studierenden:
a) Selbsterhalterinnen und Selbsterhalter,
b) Vollwaisen,
c) verheiratete / in eingetragener Partnerschaft lebende Studierende und
d) Studierende mit Kind bzw. Kindern.
Die Höhe der Beihilfe für die nicht extra ausgewiesenen Staaten beträgt € 146,-pro Monat

Spalte 3:

Hier erfährst du die Höhe des Reisekostenzuschusses.

Quelle: www.stipendium.at/studienfoerderung/beihilfe-ausland/auslandsbeihilfe/hoehe-der-beihilfe

Höhe der monatlichen Auslandsbeihilfe und des Reisekostenzuschusses

Länder Spalte 1 Spalte 2 Reisekostenzuschuss
Argentinien 196,– 269,– 581,–
Australien 247,– 385,– 1.029,–
Großbritannien 276,– 429,– 161,–
Indonesien 73,- 146,- 640,-
Israel 196,- 269,- 581,-
Japan 472,- 582,- 553,-
Kanada 211,– 356,– 529,–
Neuseeland 247,– 385,– 1.129,–
Portugal 73,- 146,- 265,-
Singapur 240,– 312,– 581,–
Spanien 87,– 174,– 207,–
Südafrika 73,- 146,- 580,-
Südkorea 182,– 254,– 581,–
Taiwan 218,- 291,- 581,-
Thailand 73,– 146,– 510,–
USA 327,– 487,– 460,–
Vereinigte Arabische Emirate 116,– 189,– 581,–
Vietnam 73,– 146,– 620,–
Volksrepublik China 305,– 378,– 749,–
andere Staaten in Europa 73,– 146,– 146,–
andere Staaten außerhalb Europas 73,– 146,– 581,–

Adressen der Studienbeihilfenbehörde

Studienbeihilfenbehörde
Gudrunstraße 179, 1100 Wien
Tel. 01 / 601 73-0
Fax 01 / 601 73-200

www.stipendium.at
E-Mail über Kontaktformular


Stipendienstelle Wien, Gudrunstraße 179a, 1100 Wien
Tel. 01 / 601 73-0, Fax 01 / 601 73-200

Stipendienstelle Graz, Metahofgasse 30, 8020 Graz
Tel. 0316 / 81 33 88-0, Fax 0316 / 81 33 88-6 20

Stipendienstelle Innsbruck, Andreas Hofer Straße 46, 6020 Innsbruck
Tel. 0512 / 57 33 70, Fax 0512 / 57 33 70-5 16

Stipendienstelle Salzburg, Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg
Tel. 0662 / 84 24 39, Fax 0662 / 84 24 39-4 30

Stipendienstelle Linz, Ferihumerstraße 15, 4040 Linz
Tel. 0732 / 66 40 31, Fax 0732 / 66 40 31-3 10

Stipendienstelle Klagenfurt, Nautilusweg 11, 9020 Klagenfurt
Tel. 0463 / 51 46 97, Fax 0463 / 51 46 97-7 19

Stipendien auf Bundeslandebene

TOP Stipendium Ausland vom Land Niederösterreich

Gefördert werden Auslandsaufenthalte von mindestens drei bis maximal zwölf Monaten, entweder im Bachelor- oder im Masterstudium. Voraussetzungen für dieses Stipendium ist der Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich, eine Inskriptionsbestätigung sowie ein Einkommensnachweis, sofern mehr erwirtschaftet wurde als die Geringfügigkeitsgrenze. Der Antrag kann ganzjährig gestellt werden, spätestens jedoch drei Monate nach dem Auslandsaufenthalt. Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes muss eine Aufenthaltsbestätigung sowie ein Erfolgsnachweis vorgelegt werden. Die Förderung richtet sich nach der Anzahl der Monate. Bei drei Monaten beträgt die Förderung 540 EUR, bei vier Monaten 720 EUR, bei fünf Monaten 900 EUR, …, bei zwölf Monaten 2.280 EUR).

Stipendium des Landes Burgenland

Für Studierende unter 26 Jahren, mit Hauptwohnsitz im Burgenland und deren Eltern weniger als 89.000 EUR pro Jahr (55.000 EUR bei einem Elternteil) verdienen, gibt es ein Auslandsstipendium in Höhe von 600 EUR pro Semester (für maximal zwei Semester).

Stipendium des Vereins Wirtschaft für Bildung in Kärnten

Studierende unter 30 Jahren mit Hauptwohnsitz in Kärnten, können einmalig gefördert werden. Die Höhe richtet sich nach Art des Vorhabens. Voraussetzung hierfür ist ein Studium der Wirtschaft, Informatik, Technik, Chemie, Physik, Montanistik oder Rechtsstudium. Zusätzlich werden mindestens zwei Empfehlungsschreiben von mindestens zwei Professor*innen benötigt. Einreichtermine sind der 31. März und 30. September beim Verein Wirtschaft für Bildung, Dr.-Palla-Gasse 21, 9020 Klagenfurt. Bei Zuspruch des Stipendiums muss nach jedem Semester ein Kurzbericht vorgelegt werden, samt Studien- und Prüfungsbelegen. Die Studienergebnisse sollen einen Mehrwert für die Kärtner Industrie darstellen.

Internationalisierungsprogramm für Studierende des Landes Oberösterreich

Studierende einer oberösterreichischen Hochschule können sich über diese für ein Stipendium bewerben. Für maximal zehn Monate im Ausland gibt es einen monatlichen Beitrag von maximal 100 EUR, sowie einen Reisekostenzuschuss. Dieser unterscheidet zwischen Aufenthalten in Europa mit einer einmaligen Förderung von maximal 240 EUR oder Aufenthalten außerhalb Europas mit einer Förderung von maximal 480 EUR.

Stipendium für Vorarlberger Studierende

Für Studierende mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Vorarlberg, gibt es Förderungen für Auslandsaufenthalte von mindestens einem Monat bis maximal vier Monate. Der monatliche Zuschuss beträgt bis zu 300 EUR. Die Bewerbung kann ganzjährig eingereicht werden, bei dem Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung IIb - Wissenschaft und Weiterbildung, Landhaus, 6901 Bregenz.